Vorsorgeplanung

Mit einer Vorsorgeanalyse erhalten Sie Klarheit wie Ihre aktuelle Situation bei Krankheit und Unfall, sowie im Invaliditätsfall ist.

Oftmals können kurze Arbeitsunterbrüche im Familien- und Freundeskreis gelöst werden. Bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist es wichtig, dass das Einkommen für die Familie durch Versicherungen abgesichert ist. 

Gleichzeitig wird bereits während dem Erwerbsleben den Fokus auf die Vermögenssituation im Alter geschaut

Neutral. Zuverlässig. Persönlich. – FIT Finance GmbH

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Vorsorgeplanung
Wir empfehlen eine persönliche Vorsorgeanalyse alle fünf Jahre und bei grösseren Veränderungen der persönlichen und oder beruflichen Situation
  • Wechsel der Arbeitsstelle
  • Karrieresprung
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Kauf von Wohneigentum
  • Heirat oder Konkubinat
  • Scheidung
  • Geburt oder Ausbildungsende eines Kindes
  • Gesetzlichen Änderungen, die Einfluss auf Leistungen oder die Berechnungsgrundlagen haben.
  • Allgemein bei einer Änderung Ihrer Bedarfssituation.
1. Säule: Staatliche Vorsorge

Nach dem 2. Weltkrieg wurde 1948 die erste Säule eingeführt. So wurde bereits früh der weitverbreiteten Armut nach dem Erwerbsleben wirksam entgegen gewirkt.

Die AHV wird zu einem grossen Teil durch das Umlageverfahren mit hälftigen Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Zudem finanziert der Bund einen Anteil von gut 20%.

Zusätzlich werden im Todesfall Unterstützungsbeiträge an Hinterbliebene geleistet und im Invaliditätsfall besteht der Anspruch auf ein Ersatzeinkommen

Durch das Umlageverfahren und die Überalterung der Bevölkerung, resp. der gesunkenen Kinderzahlen klaffen die Beiträge und die Bezüge immer weiter auseinander.

Diesem Umstand durch gesetzliche Anpassungen Rechnung zu tragen sind bis heute an der Urne alle gescheitert

2017 wurde über die Unternehmenssteuerreform III und die Altersvorsorge 2020 durch das Volk abgelehnt.

2019 wurden die beiden Gesetze zur AHV-Steuerreform zusammengefasst, die jedoch mit 66.4% wiederum abgelehnt wurde.

Mit Hilfe dieses Gesetzes wollte man für die AHV einen jährlichen zusätzlichen Beitrag von 2 Milliarden erzielen. Dies sollte durch eine Erhöhung der Lohnabzüge von 0.30% erreicht werden. Dadurch hätten die Reserven der AHV anstatt bis 2031 bis ins Jahr 2035 gereicht.

Ziel:

Mit weiteren mehrheitsfähigen Vorlagen muss die Sicherung der Altersrente gewährleistet werden.

Mit dem Ableben der kinderreichen Jahrgänge die Ihren Peak 1964 erreicht hatte wird die Problematik in der AHV etwas entschärft.